Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Wie verhalte ich mich bei Ghosting nach dem Bewerbungsgespräch?

Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Wie verhalte ich mich bei Ghosting nach dem Bewerbungsgespräch?

Du hast das Vorstellungsgespräch hinter dich gebracht und alles scheint perfekt gelaufen zu sein. Die ersehnte Antwort des Arbeitgebers bleibt jedoch aus. Du erhältst einfach keine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch. In diesem Fall wird von Ghosting gesprochen. Was hat dieses Verhalten zu bedeuten und wie kannst du darauf reagieren?

1 Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Wie gehst du mit Ghosting nach dem Bewerbungsgespräch um?
2 Welche Gründe sorgen dafür, dass keine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch erfolgt?
3 Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Was kann ich tun?
4 Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Schließe damit ab

Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Wie gehst du mit Ghosting nach dem Bewerbungsgespräch um?

Viele Bewerbende, die nach dem Vorstellungsgespräch keine Rückmeldung von ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber erhalten haben, suchen die Schuld hierfür bei sich. Das eigene Verhalten bei der Vorstellung wird noch einmal kritisch auf eventuelle Fehler reflektiert. Der Verlauf des Gespräches wird noch einmal nachvollzogen. Könnte hier eine Äußerung gefallen sein, die mich für die gewünschte Stelle disqualifiziert?

Die fehlende Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch ist jedoch immer Ausdruck eines Fehlers des Arbeitgebers und nicht durch deine Präsentation bei der Vorstellung gerechtfertigt. Die Professionalität gebietet es, dir eine Rückmeldung über das Ergebnis des Vorstellungsgespräches zukommen zu lassen. Bleibt die Rückmeldung ganz aus, ist das eine deutliche Red Flag im Bewerbungsprozess.

Welche Gründe sorgen dafür, dass keine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch erfolgt?

Die Ursachen, die für die ausbleibende Rückmeldung verantwortlich sein können, sind vielschichtig.

Ghosting nach Bewerbungsgespräch durch mangelnde Planung oder Organisation im Unternehmen

Der Planungsprozess kann sich in die Länge ziehen. Möglicherweise sorgen Krankheit oder andere Gründe dafür, dass die anberaumten Gespräche nicht in der geplanten Zeit absolviert werden können. Dies kann zu einer verzögerten Rückmeldung an die Bewerbenden führen.

Auch organisatorische Pannen, die in der Personalabteilung des Unternehmens auftreten, können ursächlich sein. Mitarbeitende, die für die Rückmeldung an die Bewerbenden verantwortlich sind, können krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehen.

Ghosting nach Bewerbungsgespräch, weil du nicht die erste Wahl für das Unternehmen bist

Die Rückmeldung kann sich auch verzögern, wenn du nicht die erste Wahl bei der zu vergebenden Stelle bist. Hier wird zunächst abgewartet, ob es mit dem Wunschkandidaten zu einer vertraglichen Einigung kommt. Sollte dies nicht gelingen, würde das Unternehmen auf dich zukommen.

Ghosting nach Bewerbungsgespräch durch mangelnden Respekt

Selbstverständlich kann die Begründung für die ausbleibende Rückmeldung auch in unhöflichem und respektlosem Verhalten des Unternehmens begründet sein. Die ausgeschriebene Stelle wurde bereits mit einem anderen Bewerbenden besetzt und das Verfahren ist für diesen hiermit abgeschlossen. Eine solche Vorgehensweise ist selbstverständlich in höchstem Maße unprofessionell.

Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Was kann ich tun?

Grundsätzlich musst du dich nach dem Vorstellungsgespräch zunächst in Geduld üben. Du solltest der Personalabteilung des Unternehmens einen Zeitraum von bis zu drei Wochen einräumen, um den Auswahlprozess abzuschließen. Diese Zeitspanne ist notwendig, um allen Bewerbenden die Möglichkeit zu geben, sich zu präsentieren.

Am besten erfragst du noch im Gespräch, wie der weitere Ablauf im Bewerbungsprozess aussieht und wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Wenn du dich mit Rückfragen im Vorstellungsgespräch sowieso immer schwer tust, ist das eine geeignete Frage, auf die du dich auch bei der Nachfrage beziehen kannst.

Nach Ablauf der Fristen solltest du dich auf jeden Fall beim Arbeitgeber nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen. Zu diesem Zeitpunkt solltest du dem Unternehmen noch kein unkorrektes Verhalten unterstellen. Deswegen sollte das Telefonat oder die E-Mail in einem respektvollen und höflichen Ton sein. Es ist immer noch denkbar, dass die fehlende Rückmeldung durch die Überlastung der Personalabteilung begründet ist und noch keine Entscheidung gegen dich bedeutet.

Wichtig:

  • bleib immer freundlich
  • stelle keine aufdringlichen Fragen
  • vermeide Vorwürfe

Muster-E-Mail: Wie frage ich nach fehlender Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch nach?

Sehr geehrte [Ansprechperson],

vielen Dank für das angenehme Vorstellungsgespräch am [Datum].

Leider konnte ich Sie bisher telefonisch nicht erreichen und möchte mich hiermit erkundigen, wie weit das Bewerbungsverfahren fortgeschritten ist.

Mein Interesse an der Position ist weiterhin sehr hoch und ich bin überzeugt, dass meine Fähigkeiten und Erfahrungen gut zum Team passen.

Ich freue mich sehr, bald von Ihnen zu hören und wünsche bis dahin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Vor- und Nachname]

[Deine Kontaktdaten]

Muster-Telefonat: Wie frage ich nach fehlender Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch nach?

»Guten Tag [Ansprechperson]. Mein Name ist [dein Name]. Am [Datum] hatten wir ein Vorstellungsgespräch für die Stelle [Position]. Ich möchte mich erkundigen, wie der Stand ist. Leider habe ich nichts mehr von Ihnen gehört und ich bin immer noch sehr interessiert an der Stelle.«

Keine Rückmeldung nach Vorstellungsgespräch: Schließe damit ab

Wenn du trotz Abwarten und Nachfragen, keine Rückmeldung erhältst, spricht dies eindeutig gegen das Unternehmen. Und nicht gegen dich. Selbst wenn du im Gespräch Dinge gesagt hat, die du später bereust. Überlege dir, ob das dein neuer Arbeitgeber werden soll, wenn schon im Bewerbungsprozess die Kommunikation gestört ist. Mangelnder Respekt ist kein gutes Fundament für eine langfristige Zusammenarbeit.


16. Januar 2023 16.01.23
Neue Blogbeiträge bequem per E-Mail lesen:
×