Kündigung in der Probezeit: das musst du wissen
Die Probezeit dient dem Kennenlernen von Unternehmen und Arbeitnehmenden. Spricht eine Seite die Kündigung aus, sind gewissen Aspekte zu beachten.
Die Probezeit und ihre Bedeutung
Wichtige Fakten zur Kündigung in der Probezeit
Gründe für die Kündigung in der Probezeit
Gesetzliche Vorgaben bei Kündigung in der Probezeit
Keine Probezeit im Vertrag: Was nun?
Kündigungsfristen in der Probezeit
Die Probezeit und ihre Bedeutung
Die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen. In dieser Phase wird getestet, ob die berufliche Chemie stimmt. Schließlich kann man nicht immer im Vorstellungsgespräch ergründen, ob die Position den eigenen Vorstellungen entspricht. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, kann eine Kündigung während der Probezeit in Erwägung gezogen werden, und sie kann von beiden Seiten ausgesprochen werden.
Wichtige Fakten zur Kündigung in der Probezeit
Die Probezeit ist, wie der Name schon sagt, eine Testphase, in der Arbeitnehmende und Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis auf Probe eingehen. Diese Phase erleichtert die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten. Die gesetzlich vorgeschriebene maximale Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate, und während dieser Zeit greift der reguläre Kündigungsschutz nicht. Dennoch solltest du deine Rechte in dieser Zeit genau kennen.
Gründe für die Kündigung in der Probezeit
Arbeitnehmende dürfen nicht willkürlich während der Probezeit gekündigt werden. Diskriminierung aufgrund persönlicher Eigenschaften wie Religion oder sexueller Orientierung ist unzulässig. Es gibt jedoch legitime Gründe für eine Kündigung in der Probezeit. Einige Arbeitnehmende beenden das Arbeitsverhältnis aufgrund von Krankheit, was als personenbedingte Kündigung bezeichnet wird. Unternehmen können auch in bestimmten Fällen kündigen, z. B. wenn der/die Mitarbeitende langfristig erkrankt ist oder häufig arbeitsunfähig ist.
Gesetzliche Vorgaben bei Kündigung in der Probezeit
Wenn im Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen. In dieser Zeit ist keine spezielle Begründung erforderlich. Manchmal erkennen Arbeitnehmende während dieser Phase, dass die Stelle nicht zu ihren Erwartungen passt, und das ist akzeptabel. Dennoch sollte keine voreilige Entscheidung getroffen werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen, um Lösungen zu finden.
Keine Probezeit im Vertrag: Was nun?
Die Vereinbarung einer Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn dein Arbeitsvertrag keine Probezeit festlegt, gilt das Arbeitsverhältnis als regulär. Du kannst es nur nach den üblichen Kündigungsfristen beenden.
Kündigungsfristen in der Probezeit
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn, im Vertrag sind andere Vereinbarungen getroffen. Bei einer regulären Kündigung beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Es ist auch möglich, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren, die dann im Vertrag festgehalten werden müssen.
In Ausnahmefällen ist auch eine fristlose Kündigung während der Probezeit möglich, jedoch nur bei Vorliegen eines “wichtigen Grundes”. Ein wichtiger Grund besteht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Widerspruch der Interessen des Unternehmens und des Arbeitnehmenden steht.