Bewerbenden-Check: Darf der neue Arbeitgeber beim alten nachfragen?

Bewerbenden-Check: Darf der neue Arbeitgeber beim alten nachfragen?

Irgendwie ist der Gedanke, dass der neue Arbeitgeber beim alten anruft, befremdlich. Doch ist es überhaupt zulässig? Ist dazu dein Einverständnis nötig?

1 Warum ein Anruf bei der alten Arbeitsstelle sinnvoll sein kann
2 Nachfrage beim alten Arbeitgeber ist eine rechtliche Grauzone
3 Wann dürfen Informationen eingeholt werden?
4 Auskunftsregelungen für ehemalige Arbeitgeber
5 Was muss das Unternehmen bei der Informationsbeschaffung über dich berücksichtigen?

Warum ein Anruf bei der alten Arbeitsstelle sinnvoll sein kann

Mehrere Gründe sind möglich:

  • Das Arbeitszeugnis fällt schlecht oder durchschnittlich aus
  • Im Vorstellungsgespräch kommt es zu widersprüchlichen Aussagen
  • Es kommen Zweifel am angegebenen Leistungspotenzial auf
  • Die tatsächlichen Einsatzgebiete und die damit verbundenen Tätigkeiten sind unklar
  • Erfragen des Verhaltens gegenüber ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen
  • Erfragen der Häufigkeit von Krankheitstagen
  • Ermitteln der Umstände einer Kündigung

Nachfrage beim alten Arbeitgeber ist eine rechtliche Grauzone

Leider gibt es zurzeit keine eindeutige rechtliche Regelung zur Frage, ob Nachfragen an der alten Arbeitsstelle erlaubt sind. In Deutschland gewährt aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Menschen die Freiheit, zu entscheiden, wie persönliche Daten weitergegeben und verwendet werden. Um dieses Recht zu schützen, müssen personenbezogene Daten gemäß dem “Unmittelbarkeitskriterium” direkt beim Betreffenden eingeholt werden. Eine Erkundigung ohne dein Einverständnis wäre demnach nicht zulässig. Zudem ist grundlegend, ob dein altes Arbeitsverhältnis noch besteht oder bereits beendet wurde.

Wann dürfen Informationen eingeholt werden?

Besteht dein altes Arbeitsverhältnis noch, ist es nicht erlaubt, Informationen über dich einzuholen. Dies ergibt sich aus deinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie der Fürsorgepflicht, die der zukünftige Arbeitgeber bereits dir gegenüber hat.
Hast du dein altes Arbeitsverhältnis beendet, werden Erkundigungen an deiner alten Arbeitsstelle seitens des Bundesarbeitsgerichts gebilligt.

Auskunftsregelungen für ehemalige Arbeitgeber

Dein früherer Arbeitgeber braucht keine telefonische Auskunft zu geben. Bei einer Auskunft sollte zwischen den Pflichten der Offenheit und des Wohlwollens abwogen werden. Das ehemalige Unternehmen darf nicht von den Aussagen des Arbeitszeugnisses abweichen oder neue widersprüchliche Behauptungen aufstellen.

Was muss das Unternehmen bei der Informationsbeschaffung über dich berücksichtigen?

Dein künftiger Arbeitgeber darf nicht alles fragen. Zulässig sind Nachfragen zum Arbeitszeugnis und Fragen, die für deine neue Arbeit relevant sind. Intime Fragen verletzen das Recht auf Privatsphäre und sind rechtswidrig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Straftaten: In diesem Fall muss dein vorheriger Arbeitgeber über den Vorfall informieren. Hier kommt es jedoch auf den Zeitpunkt an:

  • Laufendes Verfahren:
    Solange noch kein Urteil feststeht, giltst du als unschuldig. Daher sollten ehemalige Unternehmen in diesem Fall mit der Weitergabe von Informationen vorsichtig sein.
  • abgeschlossenes Verfahren:
    Ist die dir nachgewiesene Schuld für die neue Arbeitsstelle relevant, hat dein alter Arbeitgeber die Pflicht, darüber zu informieren. Schweigt dein/e Ex-Chef/in, kann das neue Unternehmen sogar eine Schadenersatzklage einreichen.

08. März 2023 08.03.23
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