Bewerbung zurückziehen – welche Optionen gibt es und was ist zu beachten?

Bewerbung zurückziehen – welche Optionen gibt es und was ist zu beachten?

Manchmal bewirbt man sich aus der Not heraus und ist nicht unbedingt von der zukünftigen Arbeitsstelle überzeugt. Doch kann man eine Bewerbung einfach ohne Angabe der Gründe wieder zurückziehen?

1 Bewerbung zurückziehen: Wie sagt man Unternehmen am besten ab?
2 Was ist zu beachten, wenn man einem Unternehmen absagen möchte
2.1 Du hast den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben
2.2 Du wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen
2.3 Du wurdest in die engere Auswahl aufgenommen
3 Bewerbung zurückziehen – muss ich einen Grund angeben?

Bewerbung zurückziehen: Wie sagt man Unternehmen am besten ab?

Du hast dich bei einem bestimmten Unternehmen beworben und möchtest aus den unterschiedlichsten Gründen doch eine andere Arbeitsstelle vorziehen? Jetzt solltest du vor allem höflich bleiben. Am unhöflichsten ist es natürlich, wenn man auf Rückfragen oder weitere Informationen gar nicht mehr antwortet. Dies sorgt dann nicht nur für Verstimmungen bei dem Unternehmen, bei dem du dich beworben hast, sondern wirkt auch äußerst unprofessionell.

Vermeide auch unbedingt bei deiner Absage das betreffende Unternehmen schlecht zu machen. Argumentiere also nicht plötzlich mit einer zu schlechten Bezahlung oder einer zu anspruchslosen Tätigkeit. Viel mehr solltest du besonnen und sachlich erklären, dass du die Stelle nicht antreten möchtest.

Was ist zu beachten, wenn man einem Unternehmen absagen möchte?

Hier kommt es immer auf den Stand des Bewerbungsprozesses an. Daher musst du in unterschiedlichen Situationen auch differenziert reagieren. Im Folgenden gehen wir von drei unterschiedlichen Fällen aus:

  1. Du hast bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben
  2. Du wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen
  3. Man hat dich in die engere Auswahl aufgenommen

Du hast den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

In einigen seltenen Fällen geht es ganz schnell. Eventuell hast du vor Ort deine Bewerbung abgegeben und man war sofort von dir überzeugt. Nun hast du Hals über Kopf einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Unter Umständen hast du dir diesen noch nicht einmal genau durchgelesen, weil du zu Beginn vollkommen überzeugt von dieser Arbeitsstelle warst. Dies ist ein echtes Problem.

Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben, so beginnen für dich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Anders als bei vielen Kaufverträgen hast du auch kein klassisches Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Du kannst jetzt nur zum nächstmöglichen Termin wieder kündigen. Dies ist in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats möglich. Beginnt dein Arbeitsvertrag zum 1. eines Monates oder wenige Tage später, kannst du somit gleich zum Monatsende deine Kündigung erklären.

Hast du bereits eine bessere Stelle in Aussicht wird dir die Frist von 4 Wochen sicher zu lang werden und zudem wird dein Traumjob dann sicher an einen Mitbewerbenden vergeben. Jetzt kannst du nur versuchen, mit dem Unternehmen ins Gespräch zu kommen und solltest darum bitten, deinen bereits unterschriebenen Vertrag wieder aufzulösen.

Darauf hast du jedoch keinen gesetzlichen Anspruch. Häufig kann man hier jedoch auf Kulanz hoffen, denn die Unternehmen möchten zumeist nicht mit Personal starten, das nach einem Monat wieder kündigt und dann vielleicht in dieser kurzen Übergangszeit nur halbherzig seine Arbeit macht.

Du wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen

Hier kann es wiederum unterschiedliche Fallkonstruktionen geben. Hast du nur eine Einladung erhalten, so kannst du diese mehr oder weniger auch einfach wieder absagen. Achte jedoch auch hier wieder darauf, höflich und sachlich zu bleiben. Alles andere würde nur ein schlechtes Licht auf dich werfen.

Du hast den Termin zum Vorstellungsgespräch fest zugesagt? Einige Bewerbende verhalten sich hier so, dass sie den Termin einfach nicht wahrnehmen. Ein solches Verhalten ist absolut untragbar. Sage auch hier höflich ab. Du brauchst nicht in jedem Fall einen Grund zu nennen. Wenn du dich äußerst oder nach einem Grund gefragt wirst, solltest du jedoch eine plausible Antwort vorbringen, da es sonst wiederum peinlich werden kann. Zudem sagt man ein Vorstellungsgespräch auch nicht zehn Minuten vor Beginn ab. Ein Vorlauf von mehreren Tagen ist durchaus zu empfehlen. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel, wie z.B. bei Krankheit.

Du wurdest in die engere Auswahl aufgenommen

In diesem Fall kannst du erst einmal in Ruhe abwarten. Es kann durchaus passieren, dass man dir seitens des Unternehmens absagt. Möchtest du nicht abwarten, solltest du deine Bewerbung zurückziehen. Dies machst du, indem du bekundest, dass du dich für eine andere Arbeitsstelle entschieden hast. In anderen Fällen kannst du auch sachlich erläutern, dass du dich aus persönlichen Gründen gegen diese Arbeitsstelle entschieden hast.

Bewerbung zurückziehen – muss ich einen Grund angeben?

Generell musst du eine Absage nicht begründen. Es empfiehlt sich jedoch, wie bereits beschrieben eine sachliche Begründung abzugeben oder offen zu erklären, dass du dich anderweitig entschieden hast. Du kannst dies auch telefonisch tun, allerdings kann es dann passieren, dass man dich um eine Erklärung bittet. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich ehrlich, jedoch höflich zu begründen, dass man kein Interesse an dieser Stelle mehr hat oder eine bessere Alternative gefunden hat. Einfacher ist zumeist die Absage per Mail.

Formulieren kann man dies in etwa so:

“Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Bewerbung zurückziehen möchte. Ich bedanke mich dennoch für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe mit freundlichen Grüßen”

Auf Wunsch kannst du natürlich einen Grund ergänzen. Aber: Dieser ist freiwillig und du bist niemals dazu gezwungen dich zu rechtfertigen.


11. Januar 2023 11.01.23
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