Die häufigsten Kündigungsgründe: darum kündigen Arbeitgeber

Die häufigsten Kündigungsgründe: darum kündigen Arbeitgeber

Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig. Aus diesem Grund müssen auch die notwendigen Berufsanforderungen regelmäßig angepasst werden. Können diese Kriterien letztendlich nicht mehr erfüllt werden, kommt es immer häufiger zu Kündigungen.

1 Welche Gründe führen vermehrt zu Kündigungen durch Arbeitgeber?
1.1 Verhaltensbedingte Kündigung
1.2 Betriebsbedingte Kündigung
1.3 Personenbezogene Kündigung
2 Gibt es einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmende?
2.1 Kündigungsschutzklage einreichen
3 Weshalb werden fristlose Kündigungen ausgesprochen?
4 Aus welchen Gründen kündigen Arbeitnehmende besonders häufig?
5 Was solltest du nach einer Kündigung unternehmen?

Welche Gründe führen vermehrt zu Kündigungen durch Arbeitgeber?

Die Gründe für eine ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber werden in drei Kategorien unterteilt. Diese können wie folgt eingeordnet werden:

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn du dich nicht an die moralischen Vorgaben eines Unternehmens hältst. Dies gilt vor allem, wenn du eine Gefahr für dich selbst und dein Umfeld darstellst. Ein Missbrauch von Drogen oder Alkohol sowie ungerechtfertigte Krankenstände fallen in diesen Bereich und ziehen oftmals eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich.

Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigungen zählen zu den häufigsten Gründen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Innerbetriebliche Gründe wie Rationalisierungsmaßnahmen, die Stilllegung oder Standortverlagerung eines Betriebs sowie die Fusion von einzelnen Arbeitsbereichen sind für die Kündigung von Mitarbeiter:innen verantwortlich. Auch außerbetriebliche Ursachen wie etwa das Ausbleiben von Aufträgen, Umsatzeinbußen oder der Verlust von Drittmitteln können zu Engpässen in einem Unternehmen und somit zur Kündigung des Personals führen.

Personenbezogene Kündigung

Der personenbezogenen Kündigung liegen in der Regel unzureichende Voraussetzungen der Arbeitnehmenden zugrunde. Die Mitarbeiter:innen können meist nicht oder nicht mehr in den vorgesehenen Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Als Gründe dafür können Krankheiten, eine fehlende Arbeitserlaubnis, Straftaten, Inhaftierungen oder fehlende Kompetenzen genannt werden. Bei speziellen Berufsgruppen wie etwa der Polizei oder des Militärs können Sicherheitsbedenken vonseiten der Arbeitgeber als Kündigungsgrund angeführt werden.

Gibt es einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmende?

Wenn du länger als sechs Monate in einem Betrieb tätig bist und aus sozial ungerechtfertigten Gründen eine Kündigung von deinen Arbeitgebenden erhältst, kannst du von deinem Kündigungsschutz Gebrauch machen. Der Schutz unterliegt dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und darf daher nicht missachtet werden.

Wenn du der Meinung bist, ungerechtfertigterweise gekündigt worden zu sein, musst du innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage gemäß §4 des Kündigungsschutzgesetzes einreichen. Hierbei ist es dringend notwendig, dass du selbst aktiv wirst, da der Schutz nicht von selbst in Kraft tritt.

Kündigungsschutzklage einreichen

Um eine Klage einreichen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss der Betrieb der Arbeitgebenden eine ausreichende Kapazität an Arbeitsplätzen erfüllen. Dies ist besonders wichtig, da die Kündigung aufgrund der fehlenden Betriebsgröße gerechtfertigt sein könnte. Dies muss allerdings genau überprüft werden. Zudem sollte der individuelle Anwendungsbereich zu deiner persönlichen Situation passen. Dies beinhaltet auch, dass du mindestens sechs Monate in dem jeweiligen Unternehmen tätig warst und dir keine groben Verfehlungen zur Last gelegt werden können. Des Weiteren muss dich dein Arbeitgeber für kleinere Verfehlungen wie häufige Verspätungen zunächst abmahnen. Wurde dies verabsäumt, kannst du ebenfalls Einspruch gegen deine Kündigung erheben.

Weshalb werden fristlose Kündigungen ausgesprochen?

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden. Schwere Verfehlungen der Arbeitnehmenden gelten hierbei jedoch als überaus häufige Ursachen. Stufen deine Vorgesetzten dein Verhalten gegenüber deinen Kolleg:innen oder dem gesamten Arbeitsumfeld als unzumutbar ein, gilt eine außerordentliche Kündigung in der Regel als gerechtfertigt.

Folgende Gründe können zu einer fristlosen Kündigung durch Arbeitgeber führen:

  • Diebstahl
  • Betrug in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung
  • Grobfahrlässiges Verhalten
  • Arbeitsverweigerung
  • Sexuelle Belästigung
  • Konkurrenztätigkeit
  • Beleidung gegenüber Kolleg:innen und/oder Vorgesetzten

Machst du dich eines solchen Vergehens schuldig, musst du umgehend mit einer außerordentlichen Kündigung durch deine Vorgesetzten rechnen. In diesem Fall kannst du dich auch nicht mehr auf deinen etwaigen Kündigungsschutz berufen.

Aus welchen Gründen kündigen Arbeitnehmende besonders häufig?

Die Ansprüche an bestimmte Berufsfelder steigen exponentiell an. Dies ist für viele Arbeitnehmer:innen mit einem deutlich erhöhten Stresslevel verbunden. Diese Tatsache und die damit verbundene Überlastung führen in einigen Fällen letztendlich zur Kündigung.

Aber auch die fehlende Wertschätzung von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen, eine zu geringe Bezahlung sowie fehlende Aufstiegsmöglichkeiten oder ein besseres Angebot eines Konkurrenzunternehmens zählen zu den besonders häufig genannten Gründen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Als überaus wichtig gilt auch das Arbeitsklima in einem Unternehmen. Ist dies zunehmend negativ behaftet, sehen sich viele Arbeitnehmer:innen gezwungen, zu kündigen. Eine unangenehme Betriebsatmosphäre ist schließlich für eine deutlich geringere Produktivität der Mitarbeiter:innen verantwortlich.

Was solltest du nach einer Kündigung unternehmen?

Wenn du von deinem Arbeitgeber gekündigt wirst, informiere dich zunächst über die unterschiedlichen Kündigungsgründe und deren Zulässigkeit. Der Kündigungsschutz kann in vielen Fällen überaus nützlich sein und deinem endgültigen Ausschluss aus dem Unternehmen vielleicht sogar entgegenwirken. Melde dich darüber hinaus trotzdem umgehend arbeitslos/arbeitssuchend, damit dir keine finanziellen Nachteile entstehen.


14. März 2023 14.03.23
Neue Blogbeiträge bequem per E-Mail lesen:
×