A wie Abfindung
A wie Abfindung

A wie Abfindung

Nicht bei jeder Kündigung erhalten Mitarbeitende vom Unternehmen eine Abfindung. Dafür gibt es klare Regeln durch den Gesetzgeber. Sie wird anhand verschiedener Aspekte individuell festgelegt und berechnet. Unternehmen müssen diverse Kriterien beachten.

Was ist eine Abfindung?
Wie hoch ist eine gesetzliche Abfindung?
Abfindung berechnen
Wann haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Abfindung?
Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

Was ist eine Abfindung?

Viele wünschen sich, wenn sie gekündigt werden, eine möglichst hohe Abfindung. Darunter wird eine Art Einmalzahlung vonseiten des Arbeitgebers verstanden. Die einmalige außerordentliche Geldleistung dient als Entschädigung für die Kündigung bzw. den Verlust des Arbeitsplatzes und für mögliche Verdienstausfälle aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses.

Wie hoch ist eine gesetzliche Abfindung?

Die maximale Abfindungshöhe beträgt in der Regel zwölf halbe oder ganze Brutto-Monatsgehälter der Beschäftigungsjahre. Höher kann sie bei älteren Arbeitnehmenden und langer Betriebszugehörigkeit sein. Mindestens 50 Jahre alte Angestellte, die 15 Jahre oder länger im Unternehmen tätig waren, können eine Abfindung von bis zu 15 Monatsverdiensten erhalten. Bei über 55 Jahre alten Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre lang bestand, sind es bis zu 18 Monatsverdienste.

Die Höhe der Abfindung ist daneben abhängig von:

  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • Leistungsfähigkeit
  • Weitere Chancen Arbeitsmarkt
  • Verhandlungslage der Parteien und Verhandlungsgeschick

Eine Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wird höher sein als bei beispielsweise fünf Jahren. In kleinen Unternehmen wird selten eine Abfindung gewährt. Je höher die Wahrscheinlichkeit für eine rechtswidrige Kündigung ist, desto besser ist die Verhandlungsposition.

Abfindung berechnen

Unternehmen addieren meistens das Jahresgehalt inklusive der Zusatzzahlungen, wie Zulagen und Urlaubsgelder. Dieses wird durch zwölf geteilt, was den durchschnittlichen Monatsverdienst ergibt. Der Abfindungsregelsatz ist ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Mit folgender Formel lässt sich die Abfindungshöhe daher berechnen:

0,5 x Jahre Betriebszugehörigkeitsdauer x Brutto-Monatsgehalt Euro

Beispiel:

Arbeitnehmende, die fünf Jahre lang beschäftigt waren und monatlich zuletzt 2.000 Euro verdient haben, würden nach der Formel 5.000 Euro Abfindung erhalten.

Ein Abfindungsrechner kann eine erste Orientierung bieten, wie hoch die mögliche Zahlung ist. Die Faustformel ist weder vom Gesetzgeber festgeschrieben noch bindend. Die genaue Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab. Die berechnete Abfindung kann je nach konkreten Einzelheiten erheblich darüber, aber auch darunter liegen.

Wann haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Abfindung?

Ein finanzieller Ausgleich soll Beschäftigte für den Job- und Verdienstverlust entschädigen. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Eine Abfindung wird meist freiwillig vereinbart und steht lediglich zu, wenn Arbeitnehmende noch keine Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Die Frist beträgt drei Wochen. Wird die Ausgleichszahlung angenommen, fällt dieses Recht weg. Sollte ein Gericht im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes eine unwirksame Kündigung feststellen, kann es eine Abfindung beschließen. Das Arbeitsverhältnis ermöglicht in vielen Fällen ohnehin kein einvernehmliches Arbeiten mehr.

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

Eine Abfindung wird in folgenden Fällen gezahlt:

  • Betriebsbedingte Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz mit dem §1 greift
  • Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts bei einer unzumutbaren Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindungsvergleich
  • Tarifvertrag greift mit entsprechenden Regelungen
  • Sozialplan besteht mit Sozialplanabfindungen
  • Nachteilsausgleich für Arbeitnehmende (Betriebsverfassungsgesetz)

Es empfiehlt sich, die Kündigung durch eine:n Fachanwält:in für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Das Gesetz stellt an Kündigungen hohe Anforderungen. Arbeitgeber können mit der Abfindung schnell Rechtssicherheit herbeiführen.


19. Oktober 2024 19.10.24
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