K wie Kernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit ist ein festgeschriebener Zeitraum, in dem alle Arbeitnehmenden entweder im Büro oder im Home Office ihre Aufgaben erledigen müssen. In anderen Definitionen wird die Einschränkung “vor Ort” genutzt. In vielen Bereichen ist das allerdings weder erforderlich noch sinnvoll.
Was gilt als Kernarbeitszeit?
Ist Kernarbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben?
Wer regelt die Kernarbeitszeit?
Was ist der Vorteil einer Kombination aus Kern- und Gleitzeit?
Was gilt als Kernarbeitszeit?
Der Sinn der Kernarbeitszeit ist in erster Linie, dass alle Mitarbeitenden innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums aktiv und erreichbar sind. Dadurch lassen sich Absprachen und falls erforderlich Änderungen zeitnah durchführen. Zusätzlich ist es möglich, Meetings oder (Telefon-) Konferenzen zu planen und ohne Mehraufwand Termine in diesem Zeitrahmen zu vereinbaren.
Dank moderner Technik und Möglichkeiten ist dies auch bei mobiler Arbeit oder im Home Office realisierbar.
Ist Kernarbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine gesetzliche Vorschrift zu der Kernarbeitszeit findet sich nicht. Wichtig ist es daher, beim Vorstellungsgespräch oder Arbeitsantritt die erforderlichen Informationen zu erfragen.
Dies gewinnt unter anderem aufgrund der zunehmenden Häufigkeit von Gleitzeit in vielen Branchen an Bedeutung. Teils können sich diese Vorschriften von Abteilung zu Abteilung unterscheiden. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte von Anfang an ein Überblick vorhanden sein.
Wer regelt die Kernarbeitszeit?
Da keine gesetzlichen Bestimmungen existieren, treffen Vorgesetzte oder Unternehmen abgestimmte Regelungen bezüglich der Kernarbeitszeit.
Diese finden sich schriftlich festgehalten in:
- dem Arbeitsvertrag,
- der Betriebsvereinbarung oder
- der Dienstanweisung
Grundlegend machen Unternehmen die Kernarbeitszeit abhängig von dem bestehenden Bedarf. Das wirkt sich auf ihren Beginn, ihre Länge und das Ende aus.
Während in manchen Branchen die komplette Arbeitszeit mit einer Anwesenheitspflicht versehen ist und somit als Kernarbeitszeit gilt, besteht bei anderen die Möglichkeit der Eingleit- und der Ausgleitphase. Wichtig ist, dass zusätzlich zu der Kernzeit auch die vorgeschriebene Dauer und damit die Gesamtstundenzahl erreicht beziehungsweise eingehalten wird.
Hierfür finden sich ebenso unterschiedliche Vorgaben. Gesetzlich ist hierbei lediglich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmende innerhalb von sechs Monaten werktäglich im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden arbeiten dürfen. Es ist also vollkommen legitim, an einem Tag neun oder zehn Stunden zu arbeiten, wenn diese Arbeitsstunden in der Folge “abgebaut” werden und somit der Durchschnittswert erhalten bleibt.
Was ist der Vorteil einer Kombination aus Kern- und Gleitzeit?
Die Vorteile der Kernarbeitszeit liegen auf der Hand. Sie dient dazu, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter:innen zeitgleich und somit auch besser für die Zusammenarbeit zu koordinieren. Zudem ist dadurch die Erreichbarkeit für Geschäftspartner:innen und Kunden gegeben.
Allerdings wird eine feste Kernarbeitszeit oftmals nicht den Ansprüchen der Arbeitnehmenden gerecht. Eine Kombination mit Gleitzeit kann daher sinnvoll sein und sowohl für eine höhere Zufriedenheit als auch für mehr Loyalität sorgen.
Das folgende Beispiel hilft dabei, die Vorzüge zu verdeutlichen:
- die Eingleitphase liegt zwischen 7 und 9:30 Uhr
- die Kernarbeitszeit zwischen 9:30 und 15 Uhr
- die Ausgleitphase zwischen 15 und 18 Uhr
Mitarbeitende können dadurch selbst bestimmen, ob sie morgens so früh wie möglich beginnen oder lieber als letzte:r das Büro verlassen. Dadurch ist eine bessere Anpassung an private Verpflichtungen und Anforderungen möglich.
