M wie Midijob

M wie Midijob

Ein Midijob ist eine besondere Beschäftigungsform zwischen Minijob und Vollzeitstelle. Arbeitnehmende sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, müssen aber nicht die vollen Abgaben eines regulären Arbeitsverhältnisses leisten. Dadurch bleibt vom Bruttogehalt netto mehr übrig.

Was ist ein Midijob?
Welche Gehaltsspanne fällt unter einen Midijob?
Wie ist der Midijob gesetzlich geregelt?
Für wen ist der Midijob geeignet?
Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Teilzeit?

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob bezeichnet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der das monatliche Bruttoeinkommen derzeit zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt. Er bietet eine flexible Möglichkeit für Arbeitnehmende, die eine Beschäftigung mit geringerer Abgabenlast suchen, aber dennoch von den Vorteilen der Sozialversicherung profitieren möchten.

Die Beiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind im Vergleich zu regulär Beschäftigten stark reduziert. Die gesetzliche Regelung und die definierte Gehaltsspanne machen den Midijob zu einer attraktiven Option für viele, die nicht in eine klassische Teilzeitbeschäftigung oder einen Minijob passen.

Das Ziel der Regelung ist es, Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen finanziell zu entlasten und zugleich den Anreiz zu erhöhen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Welche Gehaltsspanne fällt unter einen Midijob?

Die Gehaltsspanne für einen Midijob liegt seit dem 01.01.2024 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 538,01 und 2.000 Euro. Diese Gehaltsklasse bildet den sogenannten Übergangsbereich, früher auch Gleitzone genannt. Auch mehrere sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten mit einem Gesamteinkommen von bis zu 2.000 EUR brutto gelten als Midijobs.

Zusätzlich können auch kurzfristige Beschäftigungen oder sozialversicherungsfreie Minijobs ausgeübt werden. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Verdienstuntergrenze des Midijobs auf 556,01 Euro, während die Obergrenze von 2.000 Euro bestehen bleibt.

Wie ist der Midijob gesetzlich geregelt?

Ein Midijob ist wie jede andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland gesetzlich geregelt. Arbeitnehmende in einem Midijob zahlen Sozialversicherungsbeiträge, profitieren jedoch von einer reduzierten Beitragshöhe. Die Abgaben steigen innerhalb des Übergangsbereichs gleitend an, bis sie bei einem Einkommen von 2.000 Euro den regulären Beitragssatz erreichen.

Personen im Midijob haben vollen Zugang zu den Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Trotz der im Vergleich zu regulär Beschäftigten geringeren Beiträge entstehen keine Nachteile bei den Versicherungsleistungen. Auch auf die Rentenansprüche haben die niedrigeren Beiträge keinen negativen Einfluss. Für die Rentenberechnung wird das tatsächliche Einkommen aus dem Midijob herangezogen.

Die Regelungen für Midijobs umfassen folgende Punkte:

  • Arbeitnehmende, die zwischen 538,01 und 2.000 Euro verdienen.
  • Ein Teil des Arbeitsentgelts bleibt beitragsfrei, wobei der beitragsfreie Anteil bei niedrigerem Einkommen höher ist.
  • Wer im Midijob arbeitet, zahlt geringere Beiträge als die sonst übliche Hälfte.
  • Der Betrieb übernimmt mehr als die Hälfte der Beiträge.
  • Je niedriger das Einkommen, desto geringer ist der Anteil des Arbeitnehmenden und desto höher der des Betriebs an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Für wen ist der Midijob geeignet?

Ein Midijob ist besonders für Personen interessant, die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, aber nicht nur auf 538 Euro monatlich begrenzt sein möchten. Dazu gehören beispielsweise Studierende, Rentner:innen oder Nebenjobber:innen.

Der Midijob bietet die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, ohne die vollen Abgaben zu zahlen, die bei einem höheren Einkommen anfallen würden. Gleichzeitig profitieren die Arbeitnehmenden von allen sozialen Sicherungen, wie der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Teilzeit?

Obwohl ein Midijob oft mit einer Teilzeitbeschäftigung verbunden ist, handelt es sich um unterschiedliche Konzepte. Teilzeit bezieht sich auf die Arbeitszeit, die im Vergleich zu einer Vollzeitstelle reduziert ist. Der Midijob hingegen definiert sich ausschließlich über das Einkommen.

Eine Teilzeitstelle kann also sowohl als Midijob als auch als reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden, abhängig von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Ein weiterer Unterschied liegt in den Sozialversicherungsbeiträgen. Während Teilzeitbeschäftigte bei einem höheren Einkommen die vollen Beiträge zahlen, profitieren Midijobber:innen innerhalb der Gleitzone von reduzierten Abgaben.


12. August 2024 12.08.24
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