P wie Probezeit

P wie Probezeit

Die Probezeit ist ein oft diskutiertes Thema, wenn eine neue Arbeitsstelle angetreten wird. Durch allerlei Mythen, die im Netz kursieren, werden viele Betroffene verunsichert.

Was ist die Probezeit?
Wie lang kann die Probezeit sein?
Kann eine Probezeit verlängert werden?

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit wird häufig zwischen der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerschaft zum Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vereinbart. Zwar vermitteln die Bewerbungsunterlagen und ein Bewerbungsgespräch bereits einen ersten Eindruck, ob die Bewerbenden jedoch zum Unternehmen auch tatsächlich passen, stellt sich oftmals erst in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses heraus.

Für diese Zeit kann daher eine Probezeit vereinbart werden, sozusagen eine anfängliche Testphase. Stellt sich heraus, dass der Job doch nicht der Passende ist oder dass die ursprüngliche Erwartungshaltung nicht erfüllt wird, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Phase mit einer verkürzten Kündigungsfrist und in der Regel ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Wichtig: Die kürzere Kündigungsfrist gilt in beide Richtungen. Das heißt, dass nicht nur das Unternehmen davon Gebrauch machen kann, sondern auch die Arbeitnehmenden einen Anspruch darauf haben. Passt die Unternehmenskultur doch nicht zu den eigenen Vorstellungen oder trifft während der Probezeit ein noch besseres Jobangebot eines anderen Arbeitgebers ein, kann das Arbeitsverhältnis problemlos und ohne lange Wartezeiten wieder aufgelöst werden.

Wie lang kann die Probezeit sein?

Die Länge der Probezeit, wird entweder im Tarifvertrag geregelt oder kann individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Die maximale Erprobungszeit beträgt jedoch in jedem Fall sechs Monate. Genau das ist auch die Zeitspanne, ab der das Kündigungsschutzgesetz gilt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kündigung nur noch unter Angabe von gesetzlich geregelten Kündigungsgründen möglich. Wurde eine kürzere Probezeit vereinbart, gilt jedoch das Kündigungsschutzgesetz trotzdem und eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den ersten sechs Monaten dennoch möglich.

Kann eine Probezeit verlängert werden?

Kann man während der Probezeit wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit kommen, darf die Probezeit nicht automatisch verlängert werden. Auch wenn der erste Urlaub in die Probezeit fällt, ändert sich an der Länge nichts.

Eine Ausnahme zur Verlängerung besteht nur dann, wenn eine kürzere Probezeit als bis zur Höchstgrenze von sechs Monaten vereinbart wurde. In diesem Fall kann die Probephase um weitere Wochen bis zur Maximalfrist verlängert werden. Diese Verlängerung kann jedoch nicht einseitig festgelegt werden, sondern muss von beiden Vertragsparteien ausdrücklich miteinander vereinbart werden.


09. August 2024 09.08.24
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