Das gehört nicht mehr in deinen Lebenslauf

Das gehört nicht mehr in deinen Lebenslauf

Ob nach der Schule, dem Studium, langjähriger Betriebszugehörigkeit oder einfach nur um die eigenen Unterlagen aktuell zu halten: Wer einen Lebenslauf schreiben muss, steht vor einigen Herausforderungen.

Das wichtigste Dokument in der Bewerbung: der Lebenslauf
Was gehört nicht in einen Lebenslauf?
Ausnahmen bestätigen die Regel

Das wichtigste Dokument in der Bewerbung: der Lebenslauf

Eine Bewerbung besteht aus verschiedenen Bausteinen: Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Bei einigen Unternehmen ist das Anschreiben bereits optional oder wird durch ein Motivationsschreiben ersetzt. Ebenso optional sind ein Deckblatt sowie Arbeitsproben. Letztere werden in einer Stellenausschreibung meist explizit mit gefordert.

Um Personalentscheidenden zu zeigen, dass du die richtige Person für eine Stelle bist, ist der Lebenslauf besonders entscheidend. Dort ist (im Idealfall) alles Wichtige deiner beruflichen Laufbahn enthalten. Du führst also deine relevanten Jobs auf, nennst Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die angestrebte Stelle wichtig sind und führst deine Daten, wie Name und Anschrift natürlich auch mit auf.

Was gehört nicht in einen Lebenslauf?

Es gibt eine ganze Reihe von Informationen, die aus verschiedensten Gründen nichts in deinem Lebenslauf zu suchen haben.

  • Name und Beruf der Eltern

Früher war es üblich den Namen sowie den Beruf der Eltern aufzuführen. Das kannst du dir aber getrost sparen. Das hat nichts in deinem Lebenslauf zu suchen. Warum auch? Du bewirbst dich um eine Stelle, nicht deine Eltern.

  • Familienstand

Auch die Nennung deines Familienstandes ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist eine private Information, die im Rahmen einer Jobsuche keine Rolle spielt bzw. spielen darf. Ob du ledig, verheiratet oder geschieden bist, geht einen Personalverantwortlichen nichts an.

  • Religionszugehörigkeit und politische Orientierung

Welcher oder ob du einer Religion angehörst, geht deinen potenziellen neuen Arbeitgeber ebenfalls überhaupt nichts an und wird im Lebenslauf nicht angegeben. Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu einer Partei.

  • Hobbys

Deine Freizeitgestaltung hat mit dem Job in der Regel nichts zu tun. Klar kannst du Hobbys in deinem Lebenslauf aufführen. Aber nur, wenn diese für den gewünschten Job auch wirklich relevant sind.

  • „unwichtige“ Tätigkeiten

Du musst nicht jedes Praktikum und jeden Nebenjob aufführen. Diese werden nur in den Lebenslauf aufgenommen, wenn sie für den angestrebten Job wichtig sind. Das gilt auch für die schulische Laufbahn. Du hast einen Uniabschluss/eine Ausbildung und bist seit 25 Jahren im Job? Dann spielt deine Schule keine wichtige Rolle mehr und kann ebenfalls weggelassen werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wie immer gilt auch für die Angaben im Lebenslauf: Es gibt Ausnahmen. Die Nennung deiner Religionszugehörigkeit kann wichtig sein, wenn du dich zum Beispiel bei einem kirchlichen Unternehmen bewirbst. In deiner Freizeit bist du ehrenamtlich tätig? Das zeigt Engagement und darf gerne einen Platz im Lebenslauf finden, auch wenn es nichts mit deiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu tun hat.

Tipp: Individualisiere deinen Lebenslauf

Auch wenn es mehr Aufwand bedeutet: Nicht jede Stelle erfordert die gleiche Qualifikation. Du kannst mit einem maßgeschneiderten (natürlich nicht geschönten, sondern wahrheitsgemäßem) Lebenslauf punkten und den/die Personaler:in überzeugen.


07. August 2024 07.08.24
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